Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sachverständigenbüro für Kfz-Technik Knutzen GmbH

1. Geltung der Bedingungen
Die Erstellung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich auf Grund dieser Geschäftsbedingungen. Diese können zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büroräumen des AN eingesehen werden.

2. Auftragserteilung
Der Auftrag zur Gutachtenerstellung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch Verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

3. Vollmacht
Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlich und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

4. Zahlungsbedingungen
Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar bei Abholung des Gutachtens in den Büroräumen des AN unmittelbar fällig. Ein Versand der Gutachten erfolgt nur gegen Nachnahme. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

5. Sachverständigenhonorar
Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar und Nebenkosten zusammen. Die Honorartabelle des AN ist zu den üblichen Geschäftszeiten in den Büror.umen einsehbar. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Nettoreparaturkosten zuzüglich einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Bruttowiederbeschaffungswert des Fahrzeuges unmittelbar vor dem Schadenereignis die Berechnungsgrundlage. Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird ein Verrechnungssatz von € 74,00 pro Stunde plus Nebenkosten in Rechnung gestellt. Sämtliche aufgeführten €-Beträge verstehen sich immer zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer

6. Rechnungsprüfungsberichte, Nachbesichtigungen
Rechnungsprüfungsberichte werden für die durch den AN erstellte Gutachten in der Regel kostenfrei durchgeführt. Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden mit 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenden Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet. In besonders gelagerten Fällen werden diese Tätigkeiten nach dem benötigten Zeitaufwand in Rechnung gestellt.

7. Kündigung
1. Der Auftraggeber kann den Vertrag gem. § 649 BGB jederzeit kündigen, bleibt aber nach dieser Bestimmung vergütungspflichtig. Kündigt der AG , so ist der AN berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Aufhebung des Vertrags an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt.

8. Gutachtenerstellung
Der AG erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten in dreifacher Ausfertigung, bestehend aus einem Original mit Originallichtbildsatz, einem Duplikate mit Lichtbildsatz und einem Duplikat ohne Lichtbildsatz. Ein weiteres Duplikat und der Lichtbild-Negativsatz bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden haben den Richtlinien “Mindestanforderungen an ein Gutachten“ der zuständigen Kammern zu entsprechen.

9. Gutachtenversand
Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

10. Haftung
Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

11. Anwendbares Recht
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

12. Gerichtsstand, Schlussbestimmung
Gerichtsstand ist Oldenburg. Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.