Pkw mit Allrad, ein Reifen beschädigt, zwei ersetzt

Kfz Gutachter SUV Allrad GeländewagenWird bei einem Haftpflichtschaden ein Reifen beschädigt und werden auf der Achse beide Reifen erneuert, um Unterschiede beim Abrollumfang zu vermeiden, so kommt ein „Neu für alt-Abzug“ zwar in Betracht. Er ist im Einzelfall nicht vorzunehmen, wenn dem Geschädigten daraus kein Wirtschaftlicher Vorteil erwächst, entschied das AG Stuttgart.

Die Reifen hatten noch ca. 5 mm Profil. Damit bekommt der Geschädigte nun 2,5 bis 3 mm Profil hinzu, womit er auf den ersten Blick auch wirtschaftlich besser gestellt ist, denn er muss die Reifen nun später ersetzen. Weil jedoch beim Allradfahrzeug alle vier Räder etwa den gleichen Abrollumfang haben sollen, muss er sie erneuern, wenn er irgendwann die anderen beiden Reifen ersetzt.

Also kann er das unfallbedingt hinzugekommene Profil nicht aufbrauchen. Es entsteht also kein wirtschaftlicher Vorteil (AG Stuttgart, Urteil vom 21.11.2017, Az. 43C2284/17).

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